Amtliche Bekanntmachungen
Ausgabe Nr. 06
/
26. Juni 2013
Aufhebung Gebühren-
satzung für Städtisches
Übernachtungsheim
Die Große Kreisstadt erlässt aufgrund von Art. 23, 24
Abs. 1 Ziffer 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Bayern (GO) folgende Satzung zur Aufhebung der Ge-
bührensatzung zur Satzung für das Städtische Über-
nachtungsheim
Bürgerversammlung
Sickershausen
Am Montag, 8. Juli 2013, 19:00 Uhr, findet in der Si-
ckerhalle eine Bürgerversammlung für den Ortsteil Si-
ckershausen statt, zu der alle interessierten Bürgerin-
nen und Bürger eingeladen sind.
Tagesordnung
1. Mögliches Baugebiet; Information über die aktuellen
Überlegungen
2. Angelegenheiten und Anliegen der Bürgerinnen und
Bürger aus Sickershausen
Siegfried Müller, Oberbürgermeister
Informationen
Bürgersprechstunde bei
Herrn Oberbürgermeister
Müller am 24. Juli 2013
Am Mittwoch, 24. Juli 2013 findet die nächste Bürger-
sprechstunde bei Oberbürgermeister Siegfried Müller
im Rathaus statt.
Von 16:00 bis 18:00 Uhr haben wieder alle Kitzinge-
rinnen und Kitzinger – Erwachsene ebenso wie Kinder
und Jugendliche – die Gelegenheit zu einem Gespräch
mit dem Oberbürgermeister. In der Sprechstunde kön-
nen Anliegen, Tipps, Probleme, kurz alles, was den Bür-
gern so am Herzen liegt, erörtert werden.
Damit Wartezeiten vermieden werden, bittet der Ober-
bürgermeister um eine vorherige Terminvereinbarung
und Anmeldung.
Seine Mitarbeiterin Nadine Schröder nimmt telefoni-
sche Anmeldungen gerne während der allgemeinen
Öffnungszeiten des Rathauses unter der Telefonnum-
mer 09321/20-1002 entgegen.
Impfschutz im Auge be-
halten! Wichtig: Zecken-
schutz überprüfen und
auffrischen lassen!
Schutzimpfungen können vor verschiedenen schweren
Krankheiten bewahren. Damit die Wirksamkeit einer
Impfung erhalten bleibt, ist es jedoch notwendig, in re-
gelmäßigen Abständen nach oder auch neu zu impfen.
Das gilt natürlich auch für die FSME-Schutzimpfung.
Die gefährliche Krankheit wird vor allem durch Zecken
übertragen, die jetzt bereits wieder aktiv sind!
Eine FSME-Impfung zum Schutz vor Gehirnhautentzün-
dung muss bei einem Zeckenstich nach drei bis fünf
Jahren aufgefrischt werden. Die Kosten für diese von
der ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen
Impfung tragen die gesetzlichen Krankenkassen. Es fällt
auch keine Praxisgebühr an. Während viele Menschen
an die erste und auch noch an die zweite Impfung
denken, wird die zur Grundimmunisierung notwendi-
ge dritte Impfung mitunter jedoch vergessen. An die
Auffrischungsimpfung nach drei bis fünf Jahren denken
noch weniger Versicherte. Damit aber der Impfschutz
erhalten bleibt, ist es notwendig, in regelmäßigen Ab-
ständen nachzuimpfen! Die LKK Franken und Ober-
bayern rät deswegen: Achten Sie auf Ihren Impfschutz
und kümmern Sie sich rechtzeitig um notwendige Auf-
frischungsimpfungen! Falls Sie sich unsicher sind, ob
und wann eine solche Nachimpfung notwendig ist,
lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten. Bringen Sie auf
jeden Fall Ihren Impfpass mit. So kann Ihr Arzt schnell
feststellen, wann welche Impfungen notwendig sind.
Falls erforderlich, kann Ihr Arzt genauere Informationen
beim Hersteller des zuletzt geimpften Produktes erfra-
gen.
Vom Arzt gründlich beraten lassen
Natürlich ist für eine Impfung immer eine Risiko–Nut-
zen–Abwägung wichtig. Lassen Sie sich deshalb von
Ihrem Arzt gründlich beraten, welche Impfungen für
Sie und Ihre Familie notwendig und sinnvoll sind. Au-
§ 1
Aufhebung einer Satzung
Die Gebührensatzung für das Städtische Übernach-
tungsheim vom 15.12.1980 in der Fassung der Ände-
rungssatzung vom 21.12.2001 wird aufgehoben.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 15.06.2013 in Kraft.
Siegfried Müller, Oberbürgermeister
Die Satzung wurde am 08./09.06.2013
in der Tageszeitung „Die Kitzinger“ veröffentlicht.
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